Ständemehr

Ständemehr

Für Verfassungsänderungen ist in der Schweiz sowohl das Volksmehr als auch das Ständemehr notwendig. Wenn eine Vorlage in der Mehrheit der Kantone angenommen wird, gilt das Ständemehr als erreicht. Jeder Kanton hat somit eine Stimme, ausser den ehemaligen Halbkantonen, welchen nur eine halbe Stimme zusteht. Grund für diese Handhabung ist die Gleichbehandlung und Gewichtung aller Kantone, unabhängig der Einwohnerzahl.

Bei einer Patt-Situation gilt die Vorlage abgelehnt.

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