Proporzwahl
Eine Proporzwahl, auch Verhältniswahl genannt, bedeutet, dass die Sitze im Verhältnis zu den erzielten Parteienstimmen auf die Parteien verteilt werden. Durch die Auszählung der Parteistimmen kann die Parteistärke festgestellt werden. Aufgrund dieser Parteistärke werden die Sitze auf die Parteien verteilt. Innerhalb der Parteien sind dann die Kandidierenden mit den meisten Stimmen gewählt.