Parlamentarische Immunität
National- und Ständeräte geniessen Immunität vor Strafverfolgung. Dies gilt ohne Einschränkungen für Äusserungen im Parlament. So soll die demokratisch notwendige Diskussion sicher gestellt werden. Es wird zwischen der absoluten und der relativen Immunität unterschieden.
Die absolute Immunität kann nicht aufgehoben werden.
Wer hingegen strafbare Handlungen im Zusammenhang mit seiner parlamentarischen Stellung und Tätigkeit verübt, geniesst nur eine so genannte relative Immunität. Sie
kann vom Parlament aufgehoben werden.
Die absolute Immunität kann nicht aufgehoben werden.
Wer hingegen strafbare Handlungen im Zusammenhang mit seiner parlamentarischen Stellung und Tätigkeit verübt, geniesst nur eine so genannte relative Immunität. Sie
kann vom Parlament aufgehoben werden.