Motion
Mit einer Motion erhält der Bundesrat den Auftrag, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundsversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Motionen können von Ratsmitgliedern, der Mehrheit einer Komission oder Fraktionen eingereicht werden. Einer Motion müssen stets National- und Ständerat zustimmen.