Legislative
Bei der Legislative handelt es sich um die "gesetzgebende Gewalt". Sie ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen, sowohl im inhaltlichen, als auch im formellen Sinn. Zusätzlich kontrolliert sie die Geschäftsführung der Exekutive und der Judikative. Bekanntestes Beispiel hierfür ist die Bundesversammlung bestehend aus National- und Ständerat (Parlament).