Laienrichter / Nebenamtlicher Kreisrichter
Laienrichter (oder auch nebenamtliche Kreisrichter) sind im Kreisgericht eine zusätzliche Stimme. Neben vollamtlichen Richtern helfen diese mit Ihrer Stimme Urteile nach gesundem Menschenverstand zu fällen.
Als Laienrichter werden keine juristischen Vorkenntnisse benötigt.
Die Wahl der Laienrichter findet alle 6 Jahre statt.
Als Laienrichter werden keine juristischen Vorkenntnisse benötigt.
Die Wahl der Laienrichter findet alle 6 Jahre statt.