Laienrichter / Nebenamtlicher Kreisrichter

Laienrichter (oder auch nebenamtliche Kreisrichter) sind im Kreisgericht eine zusätzliche Stimme. Neben vollamtlichen Richtern helfen diese mit Ihrer Stimme Urteile nach gesundem Menschenverstand zu fällen.

Als Laienrichter werden keine juristischen Vorkenntnisse benötigt.

Die Wahl der Laienrichter findet alle 6 Jahre statt.

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SVP Sarganserland
z. H. Marc Kellenberger
Sonnenbergstrasse 55
7324 Vilters

E-Mail: info@svp-sarganserland.ch
Handy: +41 79 422 69 39

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