Kollegialitätsprinzip
Das Kollegialitätsprinzip verpflichtet jedes Mitglied eines Gremiums intern (durch Mehrheitsentscheide) gefasste Beschlüsse gegenüber der Öffentlichkeit im Sinne des Beschlusses zu vertreten und zu repräsentieren. Bestes Beispiel hierfür stellt der Bundesrat dar, jedoch besteht die Exekutive auch auf Kantons- und Gemeindeebene aus Kollegialbehörden.