Interpellation
Mit einer Interpellation können Parlamentarier vom Bundesrat schriftlich Auskunft über Angelegenheiten der Bundesverwaltung oder der Politik verlangen. Die Antwort des Bundesrates erfolgt in der folgenden Session. Der Interpellant (Anfragesteller) erklärt, ob er mit der Antwort ganz, teilweise oder nicht befriedigt ist und kann im Parlament eine Diskussion über die Antwort verlangen.