Gemeinderat

Gemeinderat

Der Gemeinderat, auch kommunale Exekutive genannt, ist eine von den Stimmbürgern gewählte Kollegialbehörde. Die Wahl erfolgt im Normalfall an der Gemeindeversammlung oder durch eine Urnenabstimmung. In den meisten Gemeinden sind die Gemeinderäte nebenamtlich oder gar ehrenamtlich tätig. Das Pensum umfasst ungefähr 15 – 20 Stellenprozente, wobei dies von Gemeinde zu Gemeinde stark variiert. Viele Gemeinderäte halten wöchentliche Sitzungen ab. Eine Amtsperiode dauert im Normalfall vier Jahre. 

Als Kollegialbehörde entscheidet der Gemeinderat über Geschäfte, welche die Gemeinde betreffen, wobei jeder Gemeinderat bei Beschlussfassungen das gleiche Gewicht hat. Er ist grundsätzlich für alles zuständig, was nicht einem anderen Gemeindeorgan übertragen ist. Die konkreten Kompetenzen des Gemeinderates sind in der jeweiligen Gemeindeverordnung festgelegt. In der Gemeindeverordnung ist unter anderem auch festgehalten bis zu welcher Obergrenze der Gemeinderat Ausgaben im Namen der Gemeinde tätigen darf. 

Häufig ist die Gemeindeverwaltung in Ressorts, wie beispielsweise Finanzen, Bildung oder Soziales etc. aufgeteilt. Normalerweise steht jeder Gemeinderat einem Ressort vor. Viele Gemeinderäte konstituieren sich selbst, heisst sie nehmen die Aufteilung der Räte auf die Ressorts selbst vor. In dieser Konstellation agiert der Gemeinderat als Führungs-, Planungs- und Koordinationsorgan. Weiter ist er für die Überwachung der Gemeindeverwaltung und den Finanzhaushalt zuständig.

Neben dem Tagesgeschäft und der Arbeit in seinem Ressort entwickelt er auch Strategien für die Zukunft der Gemeinde und vertritt die Gemeinde gegenüber der Öffentlichkeit. 

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