Gemeindepräsident / Gemeindeammann

Gemeindepräsident (oder Gemeindeammann)

Beim Gemeindepräsidenten, auch Gemeindeamman genannt, handelt es sich um den Vorsitzenden des Gemeinderates. Er ist somit der von den Stimmbürgern gewählte Präsident einer politischen Gemeinde. In diesem Amt nimmt er im Gemeinderat Einsitz, hat die Verantwortung über die Gemeindeverwaltung und steht dem Gemeinderat vor. In vielen Gemeinden agiert der Gemeindepräsident zudem als Vorsitzender der Gemeindeversammlung und leitet sie. Eine Amtsperiode dauert in den meisten Gemeinden vier Jahre. Dies kann aber auch abweichen.

Die Sitzungen des Gemeinderates werden jeweils vom Gemeindepräsidenten geplant, koordiniert und geführt, so dass der Rat seine Aufgaben effizient und zielführend erledigen kann. Bei Entscheidungen des Gemeinderats ist der Präsident den anderen Räten gleichgestellt. Einzig bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. 

Das Amt des Gemeindepräsidenten beinhaltet auch die Repräsentation der Gemeinde in der Öffentlichkeit. So vertritt er die Gemeinde nach aussen, gegenüber anderen Gemeinden, Kantonen, Regierungen oder Ämtern, wie auch gegenüber Interessensgemeinschaften, Verbänden, Vereinen oder Organisationen, wobei gewisse dieser Aufgaben auch delegiert werden können. 

Sein Aufgabengebiet umfasst unter anderem die Organisation der Verwaltung, die Führung, Planung, Steuerung und Weiterentwicklung der Gemeinde, das Erstellen von Budgets, Finanzplänen und den Jahresrechnungen und er agiert als Ansprechpartner für alle Bürger. Der Vollzug von übergeordnetem Recht ist ebenfalls von grosser Bedeutung. 

Kurz zusammengefasst lässt sich festhalten, dass er die oberste Verantwortung über die Gemeinde trägt und diese langfristig im Interesse der Bürger weiter- und fortentwickeln soll. 

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