Delegiertenversammlung

Delegiertenversammlung

Delegiertenversammlungen (DV) dienen Parteien zur Meinungsbildung. Da es jedoch unmöglich ist sämtliche Parteimitglieder zu einer Abstimmung einzuladen, werden von den einzelnen Ortsparteien Delegierte bestimmt. Diese Delegierten sollen an der Delegiertenversammlung im Sinne der jeweiligen Ortspartei abstimmen, so dass dennoch eine breit abgestützte Meinungsbildung stattfinden kann.

Die Anzahl Delegierter wird anhand der Mitgliederanzahl der jeweiligen Ortsparteien festgelegt. Auf kantonaler Ebene sind dies bei der SVP des Kantons St. Gallen zwei Delegierte pro Ortspartei sowie zusätzlich pro 25 Mitglieder ein weiterer Delegierter; heisst ab 50 Mitglieder zwei zusätzliche Delegierte, ab 75 Mitglieder drei zusätzliche Delegierte und so weiter. Die junge SVP St. Gallen kann entsprechend ihrer Mitgliederanzahl ebenfalls Delegierte an die Delegiertenversammlungen entsenden.

Zusätzlich werden gewisse Delegierte von Amtes wegen gestellt, dies wären:

  • Mitglieder des Kantonalvorstandes
  • Präsidenten, Sekretäre und Kassiere der Kreisparteien
  • Die SVP-Mitglieder des Kantonsrates und der kantonalen Gerichte sowie Regierungs-, Ständerats- und Nationalratsmitglieder der SVP des Kantons St. Gallen

Normalerweise wird die Teilnahme an einer Delegiertenversammlung der SVP des Kantons St. Gallen auch Gästen ermöglicht. Gäste sind jedoch nicht stimmberechtigt und müssen bei Abstimmungen passen.

Kernaufgaben einer Delegiertenversammlung sind die Parolenfassung zu kantonalen und nationalen Wahlen und Abstimmungen, die Nomination von Regierungs-, Nationalrats- und Ständeratskandidaten sowie die Beschlussfassung über Anträge von Delegierten zu Händen der Fraktion.

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Handy: +41 79 422 69 39

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